... und Denkmalpflege

Als Meisterbetrieb (Kirchenmaler- und Vergoldermeister) sind wir in der Lage Ihnen in jedem Bereich der Restaurierung, Sanierung und Denkmalpflege mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Dabei legen wir unser Hauptaugenmerk auf den Erhalt des historischen Charmes und auf die kulturelle Bedeutung.

 

Eine Restaurierung umfasst Maßnahmen zur Erhaltung des materiellen Bestandes von Kunstwerken oder Objekten der Kulturgeschichte.

Die an einer Restaurierung zu beteiligenden Fachgebiete richten sich nach den zu restaurierenden Objekten, den verwendeten Materialien und angewendeten Techniken wie Gemälde, Tafelmalerei, Wandmalerei, Holz, Metall, Stein, Musikinstrumente, Glas, Keramik, Ledertapeten, Blattgold uvm.! Quelle Wikipedia (teilweise)

 

 

Leistungen:

 

  • Sondierung, Konzeptionierung und Dokumentation
  • Erstellung von Leistungsverzeichnissen
  • Kirchen- und Illusionsmalerei
  • Blattgold Vergoldungen
  • Stuck
  • Ledertapeten
  • Ausstellungsstücke
  • Bildrestaurierung
  • Fassaden
  • Imitationen
  • Putzarbeiten
  • uvm.

 


Bilder von realisierten Projekten:

(zum vergrößern bitte anklicken)


Über das Berufsbild des Restaurators

Der Restaurator beschäftigt sich mit der Konservierung und Restaurierung (Erhaltung und Wiederherstellung ) sowie der wissenschaftlich-technologischen Erfassung von Kunst- und Kulturgut. Nach den verschiedenen Ausbildungsrichtungen wird allgemein unterschieden in materialkundlich (z. B. für Papier, Wandmalerei oder Textilien) oder nach Kunstgattungen (z. B. für ethnologische oder kunsthandwerkliche Objekte) spezialisierte Restauratoren.

 

Der Restaurator ist entweder freiberuflich tätig oder im öffentlichen Dienst, z. B. an einem Museum oder einer Denkmalbehörde, beschäftigt.

 

Falsch ist die Bezeichnung als Restaurateur (Gastwirt).

 

Die Berufsbezeichnung „Restaurator“ ist, mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, in den meisten Bundesländern gesetzlich nicht geschützt. Daher ist eine freiberufliche Tätigkeit ohne nachgewiesene Berufsqualifikation prinzipiell möglich und im Bereich der Reparatur von Möbeln oder Sammlergegenständen weit verbreitet (z.B. Spielzeug-Restaurierung, Puppendoktor).

 

In Großbritannien und den Vereinigten Staaten heißt der Restaurator conservator, diese Berufsbezeichnung wird in den letzten Jahren auch vermehrt im deutschsprachigen Raum verwendet.


Über Restaurierung:

Nach der Definition des internationalen Museumsverbands ICOM beschreibt der Begriff "Restaurierung" alle Handlungen, die die Wahrnehmung, Wertschätzung und das Verständnis für das Objekt fördern. Diese Maßnahmen werden nur dann ausgeführt, wenn ein Objekt durch vergangene Veränderungen oder Zerstörung Teile seiner Bedeutung oder Funktion verloren hat. Es gelten dabei die Grundsätze des Respekts für das Original und seine Geschichte sowie der Reversibilität. Beispiele für eine Restaurierung sind etwa das Zusammensetzen einer zerbrochenen Skulptur, die Rückformung eines Korbs oder das Auffüllen von Fehlstellen an einem Glas.

Restaurierung unterscheidet sich damit von der Konservierung, die alle Maßnahmen umfasst, die den Zustand eines Objekts stabilisieren und das Eintreten künftiger Schäden verlangsamen sollen. Dabei kann es sich zum Beispiel um das Entsalzen einer Keramik oder die Entsäuerung von Papier handeln.

Die Richtlinien für Restaurierung und Konservierung sind festgeschrieben im international gültigen "Code of ethics".


Der Begriff Restaurierung ist im heutigen Sprachgebrauch nicht mit Restauration gleichzusetzen. Restauration bezeichnet in der Geschichtswissenschaft die Wiederherstellung politischer Zustände (siehe: Restauration (Geschichte)) und im allgemeinen Sprachgebrauch eher die Gastronomie.

Quelle Wikipedia


Über Denkmalpflege

Als Denkmalpflege bezeichnet man die geistigen, technischen, handwerklichen und künstlerischen Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Denkmalschutz dagegen sind die rechtlichen Anordnungen, Verfügungen, Genehmigungen und Auflagen, die Denkmalpflege sicherstellen.

 

Zentrale Aufgabe ist die Bestandsaufnahme, Sichtung und Katalogisierung von Denkmalen, geschützten, und schützungswürdigen Objekten. Dazu führen die Denkmalbehörden Denkmallisten oder Denkmalverzeichnisse, die einschlägig Denkmal- bzw. Kunsttopographie genannt werden.

 

Baudenkmale, Ensembles, archäologische Stätten und Parks, mit denen die Menschen ihre Umwelt gestaltet und reflektiert haben, gehören zum kulturellen Erbe der Gesellschaft. Ebenso wie künstlerische Schöpfungen, Erfindungen und wissenschaftliche Entdeckungen sind Denkmale Gegenstände gemeinschaftlicher Erinnerung. Besonders an ihnen werden die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungen der Vergangenheit anschaulich und in unserer Lebensumwelt unmittelbar erfahrbar. Die Aussagekraft des Denkmals ist dabei an seine materielle Substanz gebunden. Die Bausubstanz in ihrem überkommenen Zustand zu erhalten, mitsamt der historischen Nutzungsspuren und Veränderungen, ist deshalb das erste Ziel der Denkmalpflege. Als geschichtliche Hinterlassenschaften menschlichen Wirkens spielen Denkmale eine Identität stiftende Rolle in unserer Gesellschaft. Die Denkmalpflege widmet sich der Aufgabe, dieses der Gemeinschaft übertragene Erbe an Bau-, Boden- und Gartendenkmalen für kommende Generationen zu bewahren und es vor Beschädigung oder Zerstörung zu schützen. Eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt von Baudenkmalen ist, dass sie kontinuierlich genutzt werden. Steht ein Gebäude längere Zeit leer, stellen sich Schäden ein und machen es schwer, den Bau in die Nutzung zurückzuholen. Die Denkmalpflege setzt sich für solche Nutzungen und eventuell dazu nötige zeitgenössische bauliche Ergänzungen ein, die ohne Beeinträchtigung der historischen Substanz erreichbar sind.

Quelle Wikipedia